Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter HR 80% befristet bis 30. Juni 2025
Aarau
per sofort / nach Vereinbarung
befristet bis 30. Juni 2025
Homeoffice möglich
Ihr Arbeitsumfeld
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
Mehr über das AWA erfahren
- Sie arbeiten Hand in Hand mit Ihren Kolleginnen und sind verantwortlich für die HR-Administration entlang des gesamten HR-Lebenszyklus (vom Eintritt bis zum Austritt; ohne Payroll). Dazu gehört beispielsweise die Eröffnung und Bewirtschaftung der Personaldossiers, die Erstellung von Vertragsunterlagen und die Bearbeitung von Personalmutationen.
- Sie sind die erste Anlaufstelle für Fragen rund um die Anstellung und stehen unseren Mitarbeitenden mit Rat und Tat zur Seite.
- Sie arbeiten im Rekrutierungsprozess oder z.B. bei der Erstellung von Arbeitszeugnissen mit.
- Sie haben eine kaufmännische Ausbildung absolviert und verfügen über eine Weiterbildung im Bereich Human Resources. Darüber hinaus verfügen Sie über Berufserfahrung in der Personaladministration.
- Sie überzeugen durch eine adressatengerechte Kommunikation und Ihre Begeisterung rund um das Thema HRM.
- Sie haben eine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und setzen diese in Ihrer täglichen Arbeit ein.
- Sie zeichnen sich durch eine hohe Leistungsmotivation und Gewissenhaftigkeit aus.
Ihr Arbeitsumfeld
Im Amt für Wirtschaft und Arbeit vollziehen wir Bundesgesetze wie das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) und das Arbeitsrecht (ArG). Die Hauptaufgaben bestehen in der Aufsicht über Industrie und Gewerbe hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, im Beraten und Vermitteln von Stellensuchenden und im Entrichten von Arbeitslosenentschädigungen für Anspruchsberechtigte.
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Kurzfilm
- Teilzeit (fast) immer möglich
- In der Regel rund 3 bezahlte Brückentage pro Jahr
- Bis zu 10 zusätzliche Ferientage
- Flexibles Arbeiten wie z.B. im Homeoffice
- Kostenloses Beratungsangebot zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- "work&care": Flexible Rahmenbedingungen für die Betreuung oder Pflege von Angehörigen
Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbedingungen bei gewissen Funktionen abweichen können.
Ihr Arbeitsort
Amt für Wirtschaft und Arbeit
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Andrea Mossoni
HR-Fachfrau
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