Du hast eine interessante Lehrstelle gefunden, deine Bewerbung abgeschickt und eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Die erste Hürde ist geschafft! Jetzt möchtest du einen guten Eindruck hinterlassen und zeigen, weshalb du dich für den Beruf und den Lehrbetrieb interessierst. Doch was passiert, wenn dir im Bewerbungsgespräch plötzlich Fragen gestellt werden, die mit deiner zukünftigen Ausbildung wenig zu tun haben? Ob deine Eltern geschieden sind, welcher Religion du angehörst, was du zum Frühstück isst oder ob du schon einmal psychische Probleme hattest – solche Fragen können schnell unangenehm werden. In diesem Blogbeitrag erfährst du, welche Fragen im Vorstellungsgespräch für eine Lehrstelle zu persönlich sind, was in der Schweiz rechtlich gilt und wie du am besten darauf reagierst.
Vorstellungsgespräch für eine Lehrstelle: Wo liegen die Grenzen?
Im Vorstellungsgespräch möchte der Lehrbetrieb mehr über deine Motivation, deine Stärken und deine Persönlichkeit erfahren. Fragen wie «Warum hast du dich für diesen Beruf entschieden?» oder «Was sind deine Stärken und Schwächen?» gehören deshalb dazu. Doch wo liegen die Grenzen? Gerade bei der Lehrstellensuche ist es nicht immer einfach, unangemessene Fragen zu erkennen. Schliesslich möchtest du einen guten Eindruck hinterlassen und deine Chancen auf die Lehrstelle nicht gefährden.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgeber*innen in der Schweiz nur Informationen verlangen, die für deine Eignung oder das Arbeitsverhältnis relevant sind. Deine Privatsphäre verdient also auch im Vorstellungsgespräch Respekt. Nicht jede ungewöhnliche Frage ist automatisch unzulässig, aber du musst auch nicht alles von dir preisgeben. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Fragen zu weit gehen können.
1. Fragen zur Religion und persönlichen Weltanschauung
«Welcher Religion gehörst du an?», «Gehst du regelmässig in die Kirche oder Moschee?» oder «Betest du während des Tages?»
Religion und persönliche Überzeugungen gehören grundsätzlich zur Privatsphäre. Ob du religiös bist, welche Traditionen du pflegst oder ob du überhaupt einer Glaubensgemeinschaft angehörst, sagt normalerweise nichts darüber aus, ob du für eine Lehrstelle geeignet bist.
Fragen nach der Religion sind deshalb in der Regel unzulässig, wenn sie keinen konkreten Bezug zur Tätigkeit haben. Ausnahmen können beispielsweise bei Organisationen bestehen, deren religiöse Ausrichtung für die betreffende Stelle zwingend relevant ist.
Unser Tipp: Wenn du nicht auf deinen Glauben eingehen möchtest, kannst du freundlich antworten: «Meine Religion ist für mich eine private Angelegenheit. Ich würde Ihnen aber gerne mehr darüber erzählen, weshalb mich diese Ausbildung interessiert.»
2. Fragen zur Familie und zum Beziehungsstatus der Eltern
«Sind deine Eltern geschieden?», «Leben deine Eltern noch zusammen?» oder «Wie ist das Verhältnis zwischen deinen Eltern?»
Solche Fragen können im ersten Moment wie gewöhnlicher Small Talk wirken. Tatsächlich betreffen sie aber sehr persönliche Familienverhältnisse.
Ob deine Eltern verheiratet, getrennt oder geschieden sind, hat grundsätzlich nichts mit deiner beruflichen Eignung zu tun. Auch schwierige familiäre Situationen sollten nicht dazu führen, dass deine Chancen auf eine Lehrstelle schlechter eingeschätzt werden.
Natürlich kann es im Bewerbungsprozess Situationen geben, in denen organisatorische Fragen zu deinen Erziehungsberechtigten notwendig sind, beispielsweise beim Abschluss eines Lehrvertrags bei Minderjährigen. Das rechtfertigt jedoch keine allgemeinen Nachfragen zu privaten Beziehungskonflikten innerhalb deiner Familie.
Unser Tipp: Du kannst das Gespräch zurück zum Beruf lenken: «Meine familiäre Situation hat keinen Einfluss auf meine Motivation. Mir ist wichtig, dass ich eine Ausbildung machen kann, die zu meinen Interessen passt.»
3. Fragen zum Frühstück und zu deinen Essgewohnheiten
«Frühstückst du eigentlich jeden Morgen?», «Was isst du zum Frühstück?» oder «Warum isst du so wenig?»
Auf den ersten Blick scheinen solche Fragen harmlos. Vielleicht möchte dein Gegenüber lediglich das Gespräch auflockern oder herausfinden, wie dein Tagesablauf aussieht. Trotzdem lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Denn auch hinter scheinbar alltäglichen Fragen können persönliche Annahmen stecken.
Wird beispielsweise aus der Antwort abgeleitet, wie gesund du lebst, wie diszipliniert du bist oder ob deine Familie ausreichend für dich sorgt, kann eine solche Frage problematisch werden.
Fragen zum Frühstück oder zu Essgewohnheiten sind nicht grundsätzlich unzulässig. Entscheidend ist, weshalb sie gestellt werden und ob sie für die Ausbildung tatsächlich relevant sind. Möchte ein Lehrbetrieb beispielsweise herausfinden, ob du mit frühen Arbeitszeiten zurechtkommst, wäre eine direkte Frage wie «Kannst du morgens um 6 Uhr mit der Arbeit beginnen?» wesentlich sinnvoller.
Unser Tipp: Du kannst kurz antworten und auf das Wesentliche eingehen: «Ich habe morgens eine feste Routine und bin es gewohnt, pünktlich und vorbereitet in den Tag zu starten.»
4. Fragen zur psychischen Gesundheit und zu vergangenen Erkrankungen
«Hattest du schon einmal Depressionen?», «Bist du in psychologischer Behandlung?» oder «Nimmst du Medikamente?»
Fragen zur psychischen Gesundheit sind besonders sensibel. Diagnosen, Therapien und persönliche Krankengeschichten gehören grundsätzlich nicht in ein Vorstellungsgespräch. Das gilt auch für Jugendliche, die sich auf eine Lehrstelle bewerben. Ob jemand beispielsweise schon einmal psychologische Unterstützung in Anspruch genommen hat, sagt allein nichts über die Eignung für eine Ausbildung aus.
Grundsätzlich dürfen Arbeitgebende nicht einfach nach vergangenen oder bestehenden Erkrankungen fragen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn eine gesundheitliche Einschränkung für die konkrete Tätigkeit wesentlich ist oder besondere Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden müssen. Dabei geht es jedoch um die Fähigkeit, bestimmte Aufgaben auszuführen, und nicht darum, möglichst viele medizinische Details über eine Person zu erfahren.
Unser Tipp: Du musst keine Diagnosen oder Therapieverläufe offenlegen, die für die Stelle nicht relevant sind. Eine mögliche Antwort lautet: «Ich würde gesundheitliche Themen gerne privat halten. Wenn es konkrete Anforderungen für die Ausbildung gibt, können wir diese gerne besprechen.»
5. Fragen zur sexuellen Orientierung und zu deinem Beziehungsstatus
«Bist du hetero oder queer?», «Hast du einen Freund oder eine Freundin?» oder «Warst du schon einmal in einer Beziehung?»
Fragen zur sexuellen Orientierung oder zu deinem Beziehungsstatus können besonders unangenehm sein. Nicht alle möchten oder können offen über diese Themen sprechen und das müssen sie auch nicht. Wen du liebst oder ob du überhaupt eine Beziehung führst, hat grundsätzlich nichts mit deiner Eignung für eine Lehrstelle zu tun. Deine sexuelle Orientierung ist Privatsache und sollte im Bewerbungsprozess keine Rolle spielen.
Besonders problematisch wird es, wenn solche Fragen dazu dienen, Rückschlüsse auf deine Persönlichkeit zu ziehen oder dich aufgrund deiner sexuellen Orientierung anders zu behandeln. Niemand sollte sich im Vorstellungsgespräch gezwungen fühlen, sich zu outen oder persönliche Details über das eigene Liebesleben preiszugeben.
Fragen zur sexuellen Orientierung sind im gewöhnlichen Bewerbungsverfahren unzulässig. Auch Fragen nach deinem Beziehungsstatus sind ohne konkreten Bezug zur Tätigkeit nicht relevant.
Unser Tipp: Du kannst freundlich, aber bestimmt eine Grenze setzen: «Das ist für mich ein privates Thema, über das ich im Vorstellungsgespräch nicht sprechen möchte. Gerne erzähle ich Ihnen mehr über meine Interessen und meine Motivation für die Lehrstelle.»
Weitere persönliche Fragen, die problematisch sein können
Natürlich gibt es noch weitere Themen, bei denen im Vorstellungsgespräch Grenzen gelten. Dazu zählen beispielsweise Fragen nach deinen politischen Ansichten oder deiner zukünftigen Familienplanung. Auch Fragen zur finanziellen Situation deiner Familie, etwa zum Einkommen deiner Eltern oder zu finanziellen Schwierigkeiten, sind nicht angebracht. Dasselbe gilt für pauschale Fragen nach Vorstrafen, sofern diese für die konkrete Tätigkeit nicht relevant sind.
Entscheidend ist immer, ob eine Information tatsächlich notwendig ist, um deine Eignung für die betreffende Lehrstelle einzuschätzen.
Was sagt das Schweizer Arbeitsrecht zu persönlichen Fragen?
In der Schweiz gibt es klare rechtliche Grundlagen zum Schutz der Persönlichkeit im Bewerbungsverfahren. Besonders wichtig ist Artikel 328b des Obligationenrechts (OR). Dieser legt fest, dass Arbeitgebende Personendaten nur bearbeiten dürfen, soweit sie die Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder für die Durchführung des Arbeitsvertrags erforderlich sind.
Das bedeutet vereinfacht: Ein Lehrbetrieb darf nicht beliebig Informationen über dein Privatleben sammeln, nur weil du dich um eine Lehrstelle bewirbst. Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) weist darauf hin, dass im Bewerbungsverfahren grundsätzlich nur Angaben verlangt werden dürfen, die für die Anforderungen der Stelle relevant sind.
Dabei ist eine Unterscheidung wichtig: Eine persönliche Frage kann unangenehm oder unprofessionell sein, ohne automatisch gegen das Gesetz zu verstossen. Umgekehrt gibt es Themen, bei denen eine Frage rechtlich unzulässig sein kann, selbst wenn sie freundlich formuliert wird. Es kommt deshalb sowohl auf den Inhalt der Frage als auch auf den Zusammenhang mit der jeweiligen Tätigkeit an.
Wie reagierst du auf unangenehme Fragen im Vorstellungsgespräch?
Gerade beim ersten Vorstellungsgespräch ist es nicht einfach, auf unerwartete oder persönliche Fragen zu reagieren. Schliesslich möchtest du einen guten Eindruck hinterlassen und deine Chance auf die Lehrstelle nicht gefährden. Trotzdem musst du unzulässige Fragen nicht beantworten. Du kannst höflich nachfragen: «Darf ich fragen, welchen Zusammenhang das mit der Ausbildung hat?» oder freundlich eine Grenze setzen: «Darüber möchte ich lieber nicht sprechen, weil es für mich privat ist.» Auch ein Wechsel zurück zu deinen Fähigkeiten und deiner Motivation kann helfen.
Im Schweizer Arbeitsrecht wird bei unzulässigen Fragen unter bestimmten Voraussetzungen sogar ein sogenanntes «Notwehrrecht der Lüge» anerkannt. Bei zulässigen, für die Tätigkeit relevanten Fragen musst du hingegen wahrheitsgemäss antworten. Am besten bleibst du ruhig und lässt dich nicht unter Druck setzen. Falls du dich nach einem Gespräch unwohl fühlst, kannst du dich an deine Eltern, eine Lehrperson oder die Berufsberatung wenden.
Ein Vorstellungsgespräch ist übrigens keine Einbahnstrasse: Auch du darfst herausfinden, ob ein Lehrbetrieb zu dir passt. Werden deine persönlichen Grenzen wiederholt missachtet, kann das ein Hinweis darauf sein, dass du dich im Betrieb möglicherweise nicht wohlfühlen würdest. Umgekehrt tragen auch Berufsbildner*innen Verantwortung dafür, dass Bewerbungsgespräche respektvoll verlaufen und sich die Fragen auf die tatsächlichen Anforderungen der Lehrstelle konzentrieren.
Deine Fähigkeiten zählen – nicht dein Privatleben
Bei der Lehrstellensuche geht es nicht nur darum, einen Lehrbetrieb von deinen Fähigkeiten zu überzeugen. Du solltest auch eine Organisation finden, bei der du dich wohlfühlst und respektiert wirst. Persönliche Fragen sind im Vorstellungsgespräch nicht grundsätzlich problematisch. Entscheidend ist, ob sie einen sinnvollen Bezug zur Ausbildung haben und deine Privatsphäre respektieren.
Bei der Vergabe einer Lehrstelle sollten deine Motivation, deine Fähigkeiten und dein Entwicklungspotenzial im Mittelpunkt stehen – nicht dein Privatleben.
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