Die öffentliche Verwaltung als Arbeitgeber*in

14.12.2023 Berufsbilder & Branchen

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Grösste Arbeitgeberin der Schweiz

Die öffentliche Hand ist insgesamt die grösste Arbeitgeberin der Schweiz. Mehr als 10% aller schweizerischen Angestellten sind beim Bund, den Kantonen und Gemeinden, bei Schulen, Transportunternehmen oder anderen öffentlich-rechtlichen Organisationen tätig. Unterschieden wird in der Regel zwischen den öffentlichen Verwaltungen im engeren Sinn (Eidgenossenschaft, kantonale und kommunale Verwaltungen) sowie staatsnahe Organisationen wie Schulen, Zweckverbände oder privat-rechtlichen Organisationen im Besitz der öffentlichen Hand (z.B. Elektrizitätswerke).

Verwaltungen im engeren Sinn

Öffentliche Verwaltungen sind gemäss dem Legalitätsprinzip zuständig für die Ausführung der staatlichen Aufgaben. Sie sind somit das Bindeglied zwischen den politischen Behörden und den Einwohner*innen. Mit dem charakteristischen föderalistischen Staatsaufbau kommen in der Schweiz den unteren Staatsebenen eine grosse Bedeutung für die täglichen Angelegenheiten der Bevölkerung zu.

Auf Bundesebene fallen den Behörden jene Aufgaben zu, die die Kantone nicht ausdrücklich übertragen haben. Dazu gehören insbesondere Aufgaben in den Bereichen der Aussen- und Sicherheitspolitik, des Zoll- und Geldwesens, der landesweiten Rechtsetzung und der Verteidigung. Die kantonalen Verwaltungen behalten gemäss diesem Prinzip eine grosse Autonomie und einen grossen Gestaltungsspielraum, besonders im Schulwesen, der Kultur oder dem Gesundheitswesen. Die rund 2'000 Städte und Gemeinden der Schweiz stellen die kleinste politische Einheit des Landes dar und sind oftmals für den Vollzug der politischen Entscheide von Bund und Kantonen verantwortlich. Gleichzeitig besteht auf kommunaler Ebene ein recht grosser Gestaltungsspielraum für lokale Angelegenheiten.

Breites Spektrum an Stellenprofilen und vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten

Der Beamtenstatus wurde in den schweizerischen Verwaltungen anfangs der Jahrtausendwende abgeschafft. Trotzdem lohnt sich natürlich ein Job bei der öffentlichen Hand sehr. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber*innen sorgen sich um den Nachwuchs und setzen dies auch konkret in der Praxis um: neben zahlreichen Plätzen für Praktika jedes Jahr gibt es ebenso viele Lehrstellen. Dies trifft auf alle Staatsebenen zu. Während beispielsweise für Kindergarten- und Unterstufenlehrpersonen die Ausbildungsstätten auf kommunaler Ebene verordnet sind, fallen zahlreiche Berufe im Gesundheitswesen vor allem in die Kompetenz der Kantone. Auf Bundesebene werden dazu viele Profile mit universitärem Abschluss gesucht. Da es bei der öffentlichen Hand so vielfältige Bereiche mit entsprechend unterschiedlichen Jobprofilen gibt, lassen sich für eine grosse Anzahl von erworbenen Fähigkeiten passende Jobs finden.

Aber auch die Möglichkeiten zur Weiterbildung sind bei der öffentlichen Hand breit und vielfältig. Neben öffentlichen Fachausweisen stehen insbesondere an den Fachhochschulen sowie an den Universitäten zahlreiche Möglichkeiten offen, sich entsprechend Weiterzubilden. Mit der höheren Berufsbildung verfügt die Schweiz über ein einmaliges Instrument der beruflichen Weiterbildung. Im Bereich öffentliche Verwaltung erhalten die Mitarbeitenden von Gemeinden, Kantonen und Bund mit der eidgenössischen Berufsprüfung eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Weiterbildung im Tertiärbereich. Durch den direkten Einbezug der Berufs- und Branchenverbände als Träger der eidgenössischen Berufsprüfung, ist der enge Bezug zum Arbeitsmarkt sichergestellt.

Die eidgenössische Berufsprüfung richtet sich an Verwaltungsangestellte, die sich für ihre Karriere in der öffentlichen Verwaltung oder in einem verwaltungsnahen Betrieb ein breites Fachwissen und Kompetenzen aneignen möchten. Das Weiterbildungsangebot setzt sich aus fünf Modulen und den dazu gehörigen Modulprüfungen zusammen und wird mit der anschliessenden Abschlussprüfung beendet. Der erworbene Fachausweis qualifiziert für die Arbeit mit verschiedenen Anspruchsgruppen an der Schnittstelle von Verwaltung und Bevölkerung sowie als Bindeglied zwischen Legislative und Exekutive.

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Vorzüge der öffentlichen Verwaltung

Im internationalen Vergleich geniessen öffentlich-rechtliche Körperschaften in der Schweiz einen ausgezeichneten Ruf. Öffentliche Leistungen werden effizient, mit hoher Qualität und grossem Kundenfokus erbracht. Die arbeitsmarktrechtliche Entwicklung, weg von Funktionär*innen hin zu Dienstleister*innen für die Einwohner*innen, wurde mit der Abschaffung des Beamtenstatus eindeutig verstärkt. Nicht zuletzt deshalb gibt es zahlreiche Argumente, die einen Job bei der öffentlichen Hand besonders interessant und attraktiv machen. Drei davon wollen wir näher beleuchten:

1. Flexible, familienfreundliche Arbeitsmodelle

Warum sich gute Talente und kompetente Kandidat*innen von der öffentlichen Hand besonders angezogen fühlen, hängt zweifelsohne mit den zahlreichen flexiblen Arbeitszeitmodellen zusammen. Teilzeitarbeit ist besonders auf kommunaler Ebene weit verbreitet, vermehrt kommen Jobsharing oder Co-Leitungs-Modelle zum Einsatz. Mit diesen und anderen Modellen wird der Anteil Frauen von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden oftmals gezielt gefördert. Entsprechend wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie generell ein grosser Stellenwert beigemessen. Unterstützung bei der Kinderbetreuung, höhere Kinderzulagen oder grosszügige Ferien- und Krankheitsregelungen sind einige Beispiele. Und schliesslich sollen sich die Mitarbeitenden regelmässig weiterbilden können um ihre Karriere zu fördern, wofür eine grosse Anzahl an dezidierten Angeboten vorhanden sind.

2. Attraktive Sozialleistungen für Arbeitnehmende

Öffentliche Arbeitgebende zahlen korrekte Löhne und sie bieten meistens grosszügige Sozialleistungen, welche das Gesamtpaket an Leistungen für Arbeitnehmende oftmals sehr positiv erscheinen lässt. Dazu gehören unter anderem sehr vorteilhafte Modelle bei den Pensionskassen oder ebenfalls weitreichende Ferienarrangements. Es lohnt sich bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden auf jeden Fall, nicht nur auf den Lohn, sondern auf das Gesamtpaket bei den Sozialleistungen zu achten.

3. Gemeinwohl und Kontinuität

Eine Arbeitsstelle bei der öffentlichen Hand ist eine sinnstiftende Tätigkeit, da man sich für das Gemeinwohl einsetzt. Unmittelbar im Dienst der Einwohner*innen, des Gewerbes oder der Vereine kann man deren Bedürfnisse in den unterschiedlichsten Angelegenheiten begleiten und bedienen. Entsprechend kann man bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden oftmals direkt etwas mit und für die Anliegen von Menschen bewirken und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und Wohlstand beitragen. Das Gesetz legt den Umfang der öffentlich-rechtlichen Tätigkeiten fest und die Bürger*innen sprechen die hierfür notwendigen finanziellen Mittel. Durch dieses Legalitätsprinzip wird von öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden eine gewisse Kontinuität für die Angestellten sichergestellt, die in der Privatwirtschaft nicht im gleichen Umfang besteht. Zwar kommt es auch bei der öffentlichen Hand zu Reorganisationen, Umstrukturierungen oder Fusionen, aber grundsätzlich sind öffentlich-rechtliche Stellen weniger von den wirtschaftlichen Konjunkturzyklen abhängig.

Durch die enorme Vielfalt an existierenden Jobs in öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Heimen, Werken, Stiftungen oder anderen staatsnahen Organisationen können Stellensuchende mit fast allen Hintergründen und Werdegängen eine passende Stelle bei der öffentlichen Hand finden. Genug Gründe, um einen Job bei der öffentlichen Hand zu bevorzugen!

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