Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz: Wie lange zahlen Arbeitgeber*innen?

06.05.2026 Arbeitsrecht & Rahmenbedingungen

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Die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz ist klar geregelt und sorgt trotzdem oft für Unsicherheit. Wie lange erhalten Arbeitnehmende ihren Lohn weiter? Gilt immer 100%? Und was passiert nach mehreren Monaten Krankheit?

In diesem Blogartikel erfährst du verständlich und rechtssicher, wie lange Arbeitgeber*innen bei Krankheit den Lohn zahlen, welche Unterschiede es gibt und worauf du unbedingt achten solltest.

Wie lange zahlen Arbeitgeber*innen bei Krankheit in der Schweiz?

Die Dauer der Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz hängt von drei zentralen Faktoren ab:

  • Dauer des Arbeitsverhältnisses

  • gesetzliche Regelung (Obligationenrecht)

  • Krankentaggeldversicherung

Grundregel: Im ersten Dienstjahr beträgt die Lohnfortzahlung mindestens 3 Wochen, danach verlängert sie sich je nach Dienstjahr.

Gesetzliche Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz (OR 324a)

Die Lohnfortzahlung ist im Schweizer Arbeitsrecht verankert – konkret im Obligationenrecht (OR 324a). Diese Regel besagt:

  • Arbeitnehmende erhalten Lohn, wenn sie unverschuldet krank sind

  • Das Arbeitsverhältnis muss länger als 3 Monate bestehen oder abgeschlossen sein

  • Die Lohnfortzahlung ist zeitlich begrenzt

Wichtig: Die gesetzliche Regel ist eine Mindestlösung, bessere Modelle sind natürlich erlaubt.

Lohnfortzahlung bei Krankheit nach Dienstjahren (Berner Skala)

Da das Gesetz keine exakte Dauer vorgibt, orientiert sich die Praxis an Skalen. Die wichtigste ist die Berner Skala:

  • 1. Dienstjahr: 3 Wochen

  • 2. Dienstjahr: 1 Monat

  • 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate

  • 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate

  • 10.–14. Dienstjahr: 4 Monate

  • 15.–19. Dienstjahr: 5 Monate

Diese Werte gelten als Richtlinie für die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz.

Gilt die Lohnfortzahlung bei jeder Krankheit neu?

Ein zentraler Punkt, der oft missverstanden wird: Die Lohnfortzahlung gilt pro Dienstjahr – nicht pro Krankheitsfall. Das bedeutet:

  • Mehrere Krankheitsphasen werden zusammengezählt

  • Ist das Kontingent aufgebraucht, endet der Anspruch

  • Im neuen Dienstjahr beginnt der Anspruch erneut

Dieser Punkt ist entscheidend für die tatsächliche Dauer der Lohnfortzahlung.

Lohnfortzahlung bei Krankheit mit oder ohne Krankentaggeldversicherung

Ob dein*e Arbeitgeber*in eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen hat, beeinflusst die Lohnfortzahlung massiv.

Ohne Krankentaggeldversicherung
Hier gilt ausschliesslich das Gesetz:

  • 100% Lohn

  • begrenzte Dauer gemäss Skala

  • danach kein Anspruch mehr

Risiko: Einkommensausfall nach wenigen Monaten.

Mit Krankentaggeldversicherung (Standard in vielen Branchen)
Die meisten Arbeitgeber*innen in der Schweiz setzen auf eine Versicherungslösung:

  • ca. 80% Lohnfortzahlung

  • Dauer: bis zu 720 Tage (rund 2 Jahre)

  • häufig mit Wartefrist (z. B. 30 Tage)

Diese Lösung ist erlaubt, wenn sie insgesamt mindestens gleichwertig ist wie die gesetzliche Regel.

Wie hoch ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Die Höhe hängt vom Modell ab:

  • Gesetzliche Lösung: 100% des Lohns

  • Versicherungslösung: meist 80%

Berücksichtigt werden dabei:

  • Grundlohn

  • 13. Monatslohn

  • regelmässige Zulagen

Wichtig: Variable Lohnbestandteile werden anteilig einbezogen.

Karenztage und Wartefristen bei Krankheit in der Schweiz

Gerade bei Krankentaggeldversicherungen gibt es oft Karenztage sowie Wartefristen. Während dieser Zeit zahlt in der Regel der/die Arbeitgeber*in.

Was sind Karenztage genau?

Karenztage sind die ersten Krankheitstage, an denen kein Anspruch auf Lohn besteht. Sie sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern im Arbeitsvertrag oder in Versicherungsbedingungen geregelt. Wichtig zu wissen:

  • In dieser Zeit erhältst du keinen Lohn, ausser dein*e Arbeitgeber*in übernimmt diese freiwillig

  • Karenztage betreffen meist nur die ersten Tage einer Krankheit

  • Sie kommen häufig bei Versicherungsmodellen vor

Was bedeutet die Wartefrist?

Die Wartefrist ist die Zeit, bis die Krankentaggeldversicherung Leistungen übernimmt. Das bedeutet:

  • Während der Wartefrist zahlt in der Regel der/die Arbeitgeber*in den Lohn

  • Erst danach übernimmt die Versicherung (meist 80 % des Lohns)

  • Übliche Wartefristen sind 30, 60 oder 90 Tage

Der Unterschied ist wichtig: Karenztage betreffen die ersten Tage ohne Lohn, die Wartefrist bestimmt, wann die Versicherung einspringt.

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Kündigung bei Krankheit: Was gilt in der Schweiz?

Neben der Lohnfortzahlung gibt es auch einen Kündigungsschutz:

  • 1. Dienstjahr: 30 Tage

  • 2.–5. Dienstjahr: 90 Tage

  • ab 6. Dienstjahr: 180 Tage

Während dieser Sperrfrist darf nicht gekündigt werden. Wichtig: Die Sperrfrist und die Lohnfortzahlung bei Krankheit sind zwei unterschiedliche Regelungen.

Praxisbeispiel: So lange erhältst du Lohn bei Krankheit

Du bist im 6. Dienstjahr und wirst krank. Ohne Versicherung kannst du 3 Monate mit der Lohnfortzahlung rechnen. Mit einer Versicherung bist zu bis zu 720 Tagen geschützt und erhältst 80% deines Gehalts.

Der Unterschied ist erheblich und zeigt, wie wichtig die Versicherung ist.

Was solltest du im Krankheitsfall konkret tun?

Neben den rechtlichen Grundlagen ist auch dein Verhalten im Krankheitsfall entscheidend. Darauf solltest du achten:

  • melde dich so früh wie möglich bei deinem/deiner Arbeitgeber*in krank

  • reiche ein Arztzeugnis ein (häufig ab dem 3. Krankheitstag verlangt)

  • kläre frühzeitig, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht

  • bleibe bei längerer Krankheit im Austausch mit dem/der Arbeitgeber*in und der Versicherung

Gerade bei längeren Absenzen hilft eine offene Kommunikation, um Missverständnisse zu vermeiden

Wo kannst du prüfen, welche Regelung für dich gilt?

Wenn du wissen möchtest, wie lange du im Krankheitsfall Lohn erhältst, solltest du folgende Unterlagen prüfen:

  • deinen Arbeitsvertrag

  • einen allfälligen Gesamtarbeitsvertrag (GAV)

  • das Personalreglement deines Arbeitgebers / deiner Arbeitgeberin ODER einfach: der Organisation

  • die Bedingungen der Krankentaggeldversicherung

Gerade im öffentlichen Bereich oder bei grösseren Organisationen gelten oft Regelungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen.

Wenn du unsicher bist, lohnt es sich, direkt bei deiner HR-Abteilung nachzufragen.

Wo kannst du dich informieren oder beraten lassen?

Bei Unsicherheiten oder komplexeren Fällen kannst du dich an folgende Stellen wenden:

  • deine HR-Abteilung oder Vorgesetzte

  • kantonale Arbeitsämter

  • Gewerkschaften oder Berufsverbände

  • unabhängige Rechtsberatungen oder Arbeitsrechtsspezialist*innen

Gerade bei längerer Krankheit oder unklaren Versicherungsleistungen ist es sinnvoll, frühzeitig Klarheit zu schaffen.

Was passiert nach der Lohnfortzahlung?

Wenn die maximale Dauer der Krankentaggeldversicherung erreicht ist (meist 720 Tage), endet die Lohnfortzahlung. Danach kann eine Invalidenrente (IV) geprüft werden oder es entsteht eine Einkommenslücke. Dieser Übergang ist für viele Betroffene finanziell und organisatorisch besonders herausfordernd.

Was du jetzt konkret mitnehmen solltest

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz wirkt auf den ersten Blick klar geregelt – in der Praxis entscheidet jedoch oft der Einzelfall. Ob du nur wenige Wochen oder bis zu zwei Jahre finanziell abgesichert bist, hängt stark von deinem Arbeitsvertrag und einer möglichen Versicherungslösung ab.

Umso wichtiger ist es, nicht erst im Krankheitsfall zu reagieren. Wer seine Regelung kennt, kann besser planen und unangenehme Überraschungen vermeiden. Nimm dir deshalb kurz Zeit, deine Unterlagen zu prüfen oder offene Fragen zu klären – im Ernstfall macht genau dieses Wissen den entscheidenden Unterschied.

Häufige Fragen zur Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz

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